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Keine Neues Jahr ohne neue Ge- und Verbote. Die Autofahrt wird teils leichter, für einige nicht angenehmer: So wird es wohl neben Hamburg auch bald in Stuttgart, Frankfurt/Main und Mainz wohl Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben – dafür könnte der Weg zur Zulassungsstelle bald der Vergangenheit angehören. Das wird neu:
Erstzulassung online:
Autobesitzer in Deutschland sollen 2019 auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Seit 2017 ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder zuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei Halterwechsel möglich sein.
Fahrverbote:
In Stuttgart gilt ab 2019 im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot für ältere Dieselautos mit Euro 4 abwärts. Zum Januar trifft das Verbot nur auswärtige Fahrzeuge. Stuttgarter Diesel-Besitzer sind ab April 2019 davon betroffen. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Land Hessen muss in Frankfurt einem Gerichtsurteil zufolge Maßnahmen für sauberere Luft einleiten: So dürfen ab 1. Februar 2019 Selbstzünder von Euro 4 oder älter sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr in die Innenstadt. Ab September 2019 sind auch Diesel mit Euro-5-Norm betroffen. Als Begrenzung der Fahrverbotszone ist der Autobahnring (A5 im Westen, A3 im Süden und A661 im Norden und Osten) denkbar. Allerdings will das Land Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
„Section Control“ in Niedersachsen:
Ab 14. Januar 2019 drohen auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt der B6 bei Laatzen (Hannover) Geschwindigkeitssündern Bußgelder. Das Besondere: Diesem Blitzer entgeht kein Raser. Das Land Niedersachsen testet mit dem neuen Streckenradar eine sogenannte Abschnittskontrolle. Die macht beim Einfahren in den Abschnitt und beim Ausfahren jeweils ein Foto vom Auto. Ergibt der Abgleich beider Bilder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wird ein drittes Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt, das wie ein klassisches Blitzer-Foto behandelt wird. Die Fotos von regeltreuen Fahrern werden gelöscht. Die Rechtsgrundlage wird mit dem neuen Polizeigesetz des Landes Niedersachsen geschaffen. Die Testphase für die Abschnittskontrolle läuft bis 2020.
RDE-Test bei Abgasmessung:
Zum neuen Prüfverwahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicel Test Procedure; seit 1. September 2018 für alle Neuzulassungen verbindlich), das unverändert auf einem Rollenprüfstand gefahren wird, kommt ab dem 1. September 2019 ein Realtest auf der Straße hinzu (RDE = Real Driving Emissions). Er soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl eingehalten werden. Dabei werden sogenannte PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System, dt.: Tragbares Emissions-Messungssystem) verwendet. Einige Schadstoffe, darunter Stickoxide (NOx), können nur unter realistischen Fahrbedingungen ermittelt werden. Diese Voraussetzung soll hier gegeben sein: Beim RDE-Test muss kein fester Fahrzyklus eingehalten werden, der Tester kann jede Strecke fahren, Beschleunigung, Außentemperatur, Windverhältnisse und Verkehrslage sind beliebig.
Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen:
Ab 1. Juli 2019 ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen Pflicht. Grundlage ist eine Verordnung von Europäischem Rat und EU-Parlament aus dem Jahr 2014. Das Warnsystem mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) soll bis 20 km/h automatisch einen Ton erzeugen, der sich an Geräuschen von Verbrennungsmotoren orientiert, Beschleunigung und Abbremsen akustisch erkennen lässt und nicht manuell abschaltbar ist. Hintergrund: Fußgänger, Radfahrer, ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sollen auf die Stromer aufmerksam gemacht werden, solange diese noch keine Fahrgeräusche (etwa Abrollgeräusche der Reifen) erzeugen.
Steuervorteile für E-Dienstwagen:
Laut Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, die ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuerprivileg. Sie müssen monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Kritiker bemängeln, dass damit unter anderem vermögende Fahrer großvolumiger Hybridfahrzeuge bevorteilt werden, nicht aber Nutzer von Fahrrädern oder dem öffentlichen Nahverkehr.
HU-Plakette:
Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen im Jahr 2019 zur Hauptuntersuchung. Bei Erfolg gibt es einen gelben Aufkleber.
Steuerfreie Fahrkarten:
Steuerfreie Jobtickets sollen ab 2019 steuerliche Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen. Bisher musste eine Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung:
Benzin, Diesel und gasförmige Kraftstoffe bekommen 2019 jeder ein geometrisches Symbol zugeordnet. Benzin wird mit einem Kreis gekennzeichnet, Diesel mit einem Quadrat und Gas mit einer 90-Grad-Raute. Die Symbole werden sich sowohl in Tankdeckeln und Bedienungsanleitungen als auch an Zapfsäulen und -pistolen wiederfinden. Deutschland setzt damit eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen um.
Lkw-Maut:
Auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw beschlossen, bei der auch die Lärmbelastung eine Rolle spielt. Bis 2022 soll sie dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro bescheren. Elektro-Laster sollen von der Maut ausgenommen werden. Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch durchwinken.
Typklassen:
Für ca. elf Millionen Autofahrer ändert sich 2019 die Typklasse bei der Kfz-Versicherung. Rund 5,7 Millionen Fahrzeugbesitzer (etwa jeder Siebte in Deutschland) müssen bei der Haftpflicht mit höheren Beiträgen rechnen, etwa 5,4 Millionen profitieren von einer besseren Einstufung.
Maut im Ausland:
Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen 2019 teilweise leicht. So kostet die Pkw-Jahresvignette in Österreich 2,2 Prozent mehr, heißt: 89,20 Euro (plus 1,90 Euro). Ein Zweimonats-Pickerl gibt es für 26,80 Euro (plus 60 Cent), eines für zehn Tage für 9,20 Euro (ebenfalls plus 60 Cent). Auch Motorradfahrer müssen in Österreich 2019 tiefer in die Tasche greifen, wie der ADAC meldet: Die Jahresvignette kostet nun 35,50 Euro (plus 80 Cent), die Zweimonats-Vignette 13,40 Euro (plus 30 Cent) und die Zehntages-Vignette 5,30 Euro (plus 10 Cent). Auch in der Schweiz wurden die Preise moderat erhöht: Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet seit Oktober 36,50 Euro (plus 75 Cent). In Slowenien hingegen bleiben die Preise auch 2019 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar, die Jahresvignetten 2018 gelten noch bis Ende Januar 2019.
Bereits seit einigen Jahren plante die Stadtverwaltung die Einführung des sogenannten „Handyparkens“, das die Möglichkeit bietet, an städtischen Parkscheinautomaten bargeldlos mit dem Mobiltelefon zu bezahlen. Das ist in Hildesheim inzwischen Realität. Diese Variante ist an 85 städtischen Parkscheinautomaten mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Die Stadt Hildesheim hat sich für eine sogenannte „Plattformlösung“ entschieden, bei der fünf verschiedene Anbieter (EasyPark, ParkNow, Yellowbrick, TraviPay, TrafficPass) unter dem Dach des Vereins »smartparking-Plattform« firmieren, der das deutschlandweit meistgenutzte System für bargeldloses Bezahlen von Parktickets bereitstellt. Die Systemanbieter generieren ihre Einnahmen über Servicegebühren, die auf die angefallene Parkgebühr vom Kunden zu entrichten sind. Den Parkvorgang startet der Autofahrer einfach per App, Anruf oder SMS. Ganz nach Bedarf kann er die Parkzeit stoppen oder verlängern.
Positive Nebeneffekte: So entfallen Überbezahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunalen Parkgebühren. Besonders praktisch für die Nutzerinnen und Nutzer ist die Möglichkeit, über smartparking auch in anderen Städten Handyparken nutzen zu können, zum Beispiel in Detmold, Bielefeld, Hamburg, Berlin oder Köln. Der Stadtordnungsdienst verfügt über internetfähige Geräte und eine entsprechende Software, die mit der Schnittstelle der Anbieter kompatibel ist. Ganz nebenbei kann die Stadt sich jederzeit kostenlos beim jeweiligen Systembetreiber über den entsprechenden Server über Parkbewegungen in den einzelnen Parkzonen informieren. Die Einführung von Handyparken ist in der Vergangenheit aufgrund der hohen Investitionskosten für die Stadt und der fehlenden Systemanbindung gescheitert. Umso mehr freut sich Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, dass nun eine für die Stadt kostenlose Möglichkeit realisiert werden konnte, die noch dazu überaus nutzerfreundlich ist: „Handyparken ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger: Wer gerade kein Kleingeld dabei hat, kann trotzdem völlig unkompliziert seinen Parkvorgang bezahlen, beenden und sogar spontan verlängern. Das macht den Aufenthalt in der Innenstadt natürlich auch für Gäste von außerhalb noch attraktiver!“ Kundinnen und Kunden können selbst entscheiden, welchen Systembetreiber sie wählen und welche Kosten mit dem damit verbundenen Parkvorgang auf sie zukommen.
Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik. Ole von Beust, Geschäftsführer von smartparking ergänzt: „Unsere Plattformlösung ist offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit lässt sie Autofahrern die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Und die Städte können Handyparken sehr schnell einführen – ohne aufwendige Ausschreibung.“
Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform findet man „Deutschlands wichtigste zertifizierte Anbieter“ und die beteiligten Städte auf http://smartparking.de/fuer-verbraucher/.
Mehr Info: www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.park-now.com, www.yellowbrick.de, www.trafficpass.com und www.travipay.com.
Autos hielten an, Kunden und zufällige Passanten blieben stehen – eine recht ungewöhnliche Aktion nahm die Aufmerksamkeit in Anspruch.Ein kleinerer Schaufelbagger hob einen Findling (aus der Hildesheimer Börde) an und ließ diesen in die Frontscheibe eines völlig normalen und unversehrten Audi-Kombi quattro krachen.
Die Frontscheibe splitterte, das Fahrzeug ging kurz „in die Knie“ und der Findling steckte fest. Alles „kaputt“? Fahrzeug samt Findling in der Windschutzscheibe „zieren“ künftig die Einfahrt zu Jendrossek Autoteile + Service (gegenüber Media-Markt). Mit der Aktion will Inhaber Matthias Jendrossek auf den seit Herbst des vergangenen Jahres angebotenen Autoglas-Service im angegliederten »Autoglas Zentrum Hildesheim« aufmerksam machen.
Matthias Jendrossek: „Nach Ausbildung mehrerer Mitarbeiter und Einrichtung entsprechender Arbeitsplätze, können wir jeden Autoglasschaden fachgerecht reparieren und tauschen zerstörte Auto-Glasscheiben fast jeder Marke in Top-Qualität und -Ausführung kompetent, schnell und zuverlässig aus!
Das „Lokale Bündnis für Familie in Hildesheim“ hat erneut und bereits zum neunten Mal Unternehmen und Vereine in Hildesheim, darunter die Firma Jendrossek-Autoteile und Service, Bavenstedter Straße 64 (gegenüber Media-Markt) mit dem Gütesiegel für Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit ausgezeichnet. Alle Beteiligten haben in sehr unterschiedlicher und individueller Weise familienfreundliche Aspekte und Beiträge zur Barrierefreiheit für Beschäftigte, Mitglieder und ihre Kundschaft umgesetzt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bei der Auszeichnung mit dem Familiensiegel ebenso wichtig wie das familienfreundliche Engagement für die Beschäftigten, die Kundschaft oder die Vereinsmitglieder. Zusätzlich sind barrierearme Zugänge zu den Arbeitsplätzen, den Geschäfts- und den Vereinsräumen sowie die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutsam. Immer mehr Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Fragen der Pflege von Angehörigen. „Es ist mir wichtig, die Lebensbedingungen für Familien in Hildesheim, gerade auch die Kinderbetreuung, stetig zu verbessern“, so Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer im Rahmen der Feierstunde im Rathaus.
„Danke, dass Sie alle sich über so viele Jahre für familienfreundliche und barrierefreie Arbeitsbedingungen einsetzen“, würdigte er die Ausgezeichneten. Er verlieh die Urkunden gemeinsam mit dem Vertreter des Bündnisses für Familie, Dr. Ulrich Kumme, an insgesamt 33 Organisationen. Die meisten von ihnen haben sich schon seit mehreren Jahren an der Zertifizierung beteiligt. Mit der Lebenshilfe und dem Stadtverkehr Hildesheim wurden zwei Unternehmen in diesem Jahr erstmals ausgezeichnet. Ich freue mich, dass gerade in kleinen Betrieben oft individuelle Lösungen gefunden werden, um für die Kundschaft und die Beschäftigten den barrierefreien Zugang und die familienfreundliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen“, erklärte Kumme.
„Familienfreundliche Angebote und Barrierefreiheit sind erfreulicherweise inzwischen für viele Unternehmen ein wichtiger Teil der Unternehmenskultur“, stellte Karin Jahns (Stadt Hildesheim, Gleichstellungsbeauftragte) fest.
„Eine generationenübergreifende Perspektive wird dabei zukünftig noch in den Mittelpunkt rücken“, ergänzte Renate Pischky-Winkler, (Stadt Hildesheim, Beauftragte für Demografie und Inklusion).
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