Bavenstedter Str. 64 • 31135 Hildesheim • Telefon 0 51 21/67 33 20 • jendrossek@jendrossek.de
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Wenn Sie Ihre Klimaanlage im Auto nicht regelmäßig einer Wartung unterziehen, kann das mitunter gesundheitsgefährdende, aber auch technische Konsequenzen haben:
Zusatzarbeiten wie Wechsel des Pollenfilters, Desinfektion und das Recyclen und Erneuern des Kältemittels werden gesondert berechnet. Bei Reparatur der Klimaanlage können zusätzliche Kosten für Material und Arbeitsstunden anfallen.
Empfohlen wird eine Prüfung einmal im Jahr oder nach etwa 15.000 Kilometern.
Mit der Erfahrung aus fast 35 Jahren KFZ-Reparatur, Autoteile- und Reifenhandel, hat Matthias Jendrossek, geschäftsführender Gesellschafter von »Jendrossek Autoteile und Service«, vor etwa zwei Jahren auf einem etwa 10.000 qm großen Grundstück, mit ca. 7000 qm überbauter Fläche, eine der größten freien Auto-Werkstätten Norddeutschlands aufgebaut. Angebot und Dienstleistungen erweitern sich ständig.
Nach dem Service für Autoscheiben und -Reparatur aller Marken, eröffnet nun am 15. März um 10.00 Uhr bei »Jendrossek Autoteile + Service« in Hildesheim, Bavenstedter Straße, eine neue ADAC-Vertretung.
Mit intensiven Schulungen bestens auf ihre Aufgabe vorbereitet, werden Sabine Lübeck, Jan-Luca Jendrossek und Alfred Gollnow, ADAC-Mitglieder und solche die es werden wollen, kompetent beraten zu Mitgliedschaften, ADAC-Reiserücktritt-Versicherung, Auslandskrankenschutz oder Maut-Vignetten für Österreich, Schweiz und Tschechien. Auch die zeitsparende Video-Maut kann gebucht oder die Jahresgabe des ADAC abgeholt werden.
Zur Eröffnung sind ADAC-Mitglieder und alle Hildesheimer aus Stadt und Land eingeladen, die Leistungen kennenzulernen. Am Eröffnungstag wird u. a. ein kostenloser Kfz-Sicherheits-Check inkl. Lichttest, Achsvermessung zum Bestpreis und für ADAC-Mitglieder ein Rabatt von 25% auf alle Dienstleistungen (bis 31. März 2019) angeboten. Dazu gibt es interessante Sonderpreise für z.B. eine platzsparende Kombitasche (DIN 13164) mit Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Verbands-Füllung zum Preis von nur 14,99 Euro, Warnwesten (DIN EN 471) für nur 1,99 Euro oder eine KFZ-Verbandtasche (DIN 13164) für ganze 6,99 Euro.
Ein ADAC-Team wird zudem einen Überschlag-Simulator mit einem Original-Auto präsentieren, in dem die Besucher nachfühlen können, wie man einen Unfall in einem sich überschlagenden Auto erlebt. Auf den Nachwuchs warten neben heliumgefüllten Luftballons weitere kleine Überraschungen. Ein Besuch lohnt sich allemal – auch mit der ganzen Familie. Während die Erwachsenen das Angebot des ADAC prüfen, hat der Nachwuchs Spaß und Unterhaltung in der Spielecke.
Bereits zum zehnten Mal zeichnete das Lokale Bündnis für Familie in Hildesheim Unternehmen und Vereine mit dem „Gütesiegel für Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit“ aus.
Auch bei „Jendrossek Autoteile + Service“ hat man alle Voraussetzungen für die Erteilung des Siegels erfüllt. Vor mehr als zwei Jahren erfolgte der Umzug an den neuen Standort. Schon vor dem Neu- und Umbau der Räumlichkeiten und Werkstätten, wurden nicht nur die Bedürfnisse der Mitarbeiter mit barrierefreien, modernen Sozial- und Aufenthaltsräumen berücksichtigt, sondern auch die für Kunden zugänglichen Räume und Werkstätten entsprechend geplant. Selbstverständlich sind Verkaufsfläche und Werkstätten ebenfalls, barrierefrei erreichbar und auch für Rollstuhlnutzer zugänglich.
Keine Neues Jahr ohne neue Ge- und Verbote. Die Autofahrt wird teils leichter, für einige nicht angenehmer: So wird es wohl neben Hamburg auch bald in Stuttgart, Frankfurt/Main und Mainz wohl Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben – dafür könnte der Weg zur Zulassungsstelle bald der Vergangenheit angehören. Das wird neu:
Erstzulassung online:
Autobesitzer in Deutschland sollen 2019 auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Seit 2017 ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder zuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei Halterwechsel möglich sein.
Fahrverbote:
In Stuttgart gilt ab 2019 im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot für ältere Dieselautos mit Euro 4 abwärts. Zum Januar trifft das Verbot nur auswärtige Fahrzeuge. Stuttgarter Diesel-Besitzer sind ab April 2019 davon betroffen. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Land Hessen muss in Frankfurt einem Gerichtsurteil zufolge Maßnahmen für sauberere Luft einleiten: So dürfen ab 1. Februar 2019 Selbstzünder von Euro 4 oder älter sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr in die Innenstadt. Ab September 2019 sind auch Diesel mit Euro-5-Norm betroffen. Als Begrenzung der Fahrverbotszone ist der Autobahnring (A5 im Westen, A3 im Süden und A661 im Norden und Osten) denkbar. Allerdings will das Land Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
„Section Control“ in Niedersachsen:
Ab 14. Januar 2019 drohen auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt der B6 bei Laatzen (Hannover) Geschwindigkeitssündern Bußgelder. Das Besondere: Diesem Blitzer entgeht kein Raser. Das Land Niedersachsen testet mit dem neuen Streckenradar eine sogenannte Abschnittskontrolle. Die macht beim Einfahren in den Abschnitt und beim Ausfahren jeweils ein Foto vom Auto. Ergibt der Abgleich beider Bilder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wird ein drittes Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt, das wie ein klassisches Blitzer-Foto behandelt wird. Die Fotos von regeltreuen Fahrern werden gelöscht. Die Rechtsgrundlage wird mit dem neuen Polizeigesetz des Landes Niedersachsen geschaffen. Die Testphase für die Abschnittskontrolle läuft bis 2020.
RDE-Test bei Abgasmessung:
Zum neuen Prüfverwahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicel Test Procedure; seit 1. September 2018 für alle Neuzulassungen verbindlich), das unverändert auf einem Rollenprüfstand gefahren wird, kommt ab dem 1. September 2019 ein Realtest auf der Straße hinzu (RDE = Real Driving Emissions). Er soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl eingehalten werden. Dabei werden sogenannte PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System, dt.: Tragbares Emissions-Messungssystem) verwendet. Einige Schadstoffe, darunter Stickoxide (NOx), können nur unter realistischen Fahrbedingungen ermittelt werden. Diese Voraussetzung soll hier gegeben sein: Beim RDE-Test muss kein fester Fahrzyklus eingehalten werden, der Tester kann jede Strecke fahren, Beschleunigung, Außentemperatur, Windverhältnisse und Verkehrslage sind beliebig.
Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen:
Ab 1. Juli 2019 ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen Pflicht. Grundlage ist eine Verordnung von Europäischem Rat und EU-Parlament aus dem Jahr 2014. Das Warnsystem mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) soll bis 20 km/h automatisch einen Ton erzeugen, der sich an Geräuschen von Verbrennungsmotoren orientiert, Beschleunigung und Abbremsen akustisch erkennen lässt und nicht manuell abschaltbar ist. Hintergrund: Fußgänger, Radfahrer, ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sollen auf die Stromer aufmerksam gemacht werden, solange diese noch keine Fahrgeräusche (etwa Abrollgeräusche der Reifen) erzeugen.
Steuervorteile für E-Dienstwagen:
Laut Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, die ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuerprivileg. Sie müssen monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Kritiker bemängeln, dass damit unter anderem vermögende Fahrer großvolumiger Hybridfahrzeuge bevorteilt werden, nicht aber Nutzer von Fahrrädern oder dem öffentlichen Nahverkehr.
HU-Plakette:
Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen im Jahr 2019 zur Hauptuntersuchung. Bei Erfolg gibt es einen gelben Aufkleber.
Steuerfreie Fahrkarten:
Steuerfreie Jobtickets sollen ab 2019 steuerliche Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen. Bisher musste eine Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung:
Benzin, Diesel und gasförmige Kraftstoffe bekommen 2019 jeder ein geometrisches Symbol zugeordnet. Benzin wird mit einem Kreis gekennzeichnet, Diesel mit einem Quadrat und Gas mit einer 90-Grad-Raute. Die Symbole werden sich sowohl in Tankdeckeln und Bedienungsanleitungen als auch an Zapfsäulen und -pistolen wiederfinden. Deutschland setzt damit eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen um.
Lkw-Maut:
Auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw beschlossen, bei der auch die Lärmbelastung eine Rolle spielt. Bis 2022 soll sie dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro bescheren. Elektro-Laster sollen von der Maut ausgenommen werden. Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch durchwinken.
Typklassen:
Für ca. elf Millionen Autofahrer ändert sich 2019 die Typklasse bei der Kfz-Versicherung. Rund 5,7 Millionen Fahrzeugbesitzer (etwa jeder Siebte in Deutschland) müssen bei der Haftpflicht mit höheren Beiträgen rechnen, etwa 5,4 Millionen profitieren von einer besseren Einstufung.
Maut im Ausland:
Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen 2019 teilweise leicht. So kostet die Pkw-Jahresvignette in Österreich 2,2 Prozent mehr, heißt: 89,20 Euro (plus 1,90 Euro). Ein Zweimonats-Pickerl gibt es für 26,80 Euro (plus 60 Cent), eines für zehn Tage für 9,20 Euro (ebenfalls plus 60 Cent). Auch Motorradfahrer müssen in Österreich 2019 tiefer in die Tasche greifen, wie der ADAC meldet: Die Jahresvignette kostet nun 35,50 Euro (plus 80 Cent), die Zweimonats-Vignette 13,40 Euro (plus 30 Cent) und die Zehntages-Vignette 5,30 Euro (plus 10 Cent). Auch in der Schweiz wurden die Preise moderat erhöht: Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet seit Oktober 36,50 Euro (plus 75 Cent). In Slowenien hingegen bleiben die Preise auch 2019 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar, die Jahresvignetten 2018 gelten noch bis Ende Januar 2019.
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