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Seit dem 01.11.2012 müssen nach EU Verordnung alle neu typgeführten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Für alle Neuwagen der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) ist ein solches System seit 2014 verpflichtend. (Verordnung EG661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009, Artikel 9 Absatz 2)
Reifendruckkontrollsysteme überwachen den Luftdruck des Reifens und warnen vor gefährlichen Druckveränderungen, wenn der Ist-Wert vom Soll-Wert abweicht. Hintergrund der neuen Verordnung ist, dass viele Fahrer zu selten oder nie den Reifendruck ihres Fahrzeugs kontrollieren, was massive Konsequenzen hat: Bereits ein Minderdruck von 0,2 bar führt zu 1% mehr Spritverbrauch; bei 0,6 bar sind es bereits 4%. Minderdruck führt zu steigendem Reifenverschleiß und geringerer Lebensdauer. Der Reifen kann zudem im Inneren geschädigt werden. Ein um 1 bar zu niedriger Luftdruck an einem Vorderrad verlängert den Bremsweg um 10% auf nasser Fahrbahn.
Ein um 1 bar zu niedriger Luftdruck verringert die Seitenkräfte des Reifens auf fast die Hälfte. Dies kann zu einem schlechteren Kurvenverhalten führen, wodurch das Fahrzeug ins Schleudern geraten und von der Straße rutschen kann.
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