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Schlotter-Temperaturen, Eiseskälte, Frost-Warnungen? Alles Schnee von gestern – denn jetzt ist er da, der (meteorologische) Frühling! Wenn im Frühjahr Temperaturen steigen und die Tage länger werden, stellt der Körper den Hormonhaushalt um.
Alle Zeichen stehen auf Wechsel; es werden verstärkt Endorphin, Testosteron und Östrogen ausgeschüttet – was dazu führt, dass auch dem Fahrzeug nun gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Unser liebster Freund auf vier Rädern muss für die wärmere Jahreszeit fit gemacht werden; der Reifenwechsel steht an. Reinigen, pflegen und „aufhübschen“ reichen nicht aus. Experten empfehlen, insbesondere Technik und Reifen des Fahrzeugs zu überprüfen.
Sommerpneus erzeugen mit ihrer etwas härteren Gummimischung und aufgrund ihres Profils einen geringeren Rollwiderstand und helfen so Kraftstoff zu sparen; angesichts der derzeitigen Spritpreise ein wichtiges Argument. Was die Fitness angeht: Ihre vollumfängliche Funktionstüchtigkeit können die schwarzen Sommerspezialisten nur dann entfalten, wenn sie noch tipptopp in Schuss sind und über ausreichend Profiltiefe verfügen.
Als Faustregel gilt: Winterreifen sind von Oktober bis Ostern die richtige Wahl. In diesem Jahr fällt das Osterfest auf den 17. und 18. April 2022. Wichtig ist vor allem, dass die Temperaturen nicht mehr unter sieben Grad Celsius sinken. Ab dieser Temperatur garantieren Sommerreifen den besseren Grip. Vor dem Wechsel sollten die Sommerreifen auf ihren Zustand kontrolliert werden. Sind die Pneus alt oder schadhaft, müssen neue her. Vielleicht spendiert Ihnen ja der Osterhase einen Satz neue Reifen...
Online können Sie sich unter »www.jendrossek.de« Ihren freien Wunschtermin für einen Reifenwechsel mit oder ohne Einlagerung reservieren (Termin vereinbaren).
Ebenso können Sie hier, falls neue Reifen nötig sind, bereits Ihre neuen Reifen die wir Ihnen dann zu Ihrem Wunschtermin montieren nach Anspruch, Qualität und Preis, passend zu Ihrem Fahrzeug, aussuchen (Online-Shop). Schauen Sie sich im Felgenkonfigurator um (Felgen konfigurieren). Gern montieren wir Ihnen zu Ihrem Werkstattermin auch Kompletträder. Ihre Altreifen und Felgen entsorgen wir umweltschonend.
Durchblick behalten: Bei Scheibenwischern ist nach einem harten Winter oft ein Tausch fällig. Die Gummilippen sind oft porös und rissig. Der Frostschutz hat seine Aufgabe erfüllt, nehmen Sie jetzt einen Reiniger, der für das Entfernen von Insekten geeignet ist. Tür- und Fensterdichtungen beim Frühjahrsputz mit warmem Wasser ebenfalls von unerwünschten Rückständen reinigen und anschließend mit Pflegemitteln behandeln.
Wir empfehlen, das Fahrzeug einer gründlichen Wäsche zu unterziehen, damit Streusalz und Splitt vollständig entfernt werden.Diese Taumittel setzen sich sonst an Radkästen und Unterboden fest, wo sie langfristig zu unschöner Rostbildung führen könnten.Also bei der Wäsche den Unterboden nicht vergessen und die Radkästen mit dem Hochdruckreiniger gründlich säubern. Auch eine Motorwäsche kann nicht schaden. Nach der Reinigung sorgen Lackpolitur und -versiegelung für Glanz und Schutz.
Der Motor ist das Herzstück Ihres Autos. Aber mal ehrlich, wann haben Sie bei Ihrem Fahrzeug das letzte Mal den Ölstand kontrolliert? Viele Autofahrer sind der Auffassung, die regelmäßigen Service-Intervalle in der Werkstatt würden ausreichen, um das Motoröl zu kontrollieren. Das ist leider falsch. Denn wenn das Warnlämpchen für den Ölstand erst einmal blinkt, ist es oft schon zu spät. Ein zu geringer Ölstand kann bei einem Motor im schlimmsten Fall sogar zu einem Totalschaden führen und dann wird es richtig teuer. Machen Sie es sich einfach zur Angewohnheit, bei jedem dritten Tankstopp nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist. Falls Sie ein älteres Fahrzeug mit einem höheren Ölverbrauch fahren, sogar noch häufiger.
Die Haupt- und Abgas-Untersuchung (Fahrzeugabnahme für 2 Jahre) erfolgt täglich durch externe Prüfingenieure der zugelassenen Prüforganisationen (TÜV Nord – DEKRA – GTÜ) bei uns im Haus. Oft können wir Beanstandungen sofort oder kurzfristig ohne Neuvorstellung beseitigen. Pflege und Wartung – Für ein langes Motorleben.
Um den Motorölstand richtig kontrollieren zu können, sollte das Auto mit warmem Motor auf einer ebenen Fläche geparkt werden. Warten Sie, nachdem Sie den Motor abgestellt haben, noch einen Augenblick ab, damit das Motoröl in der Ölwanne zusammenlaufen kann. Ziehen Sie dann den Ölmessstab heraus und wischen Sie diesen mit einem sauberen und fusselfreien Tuch ab. Sie können auch ein Papiertuch, das keine Fasern erzeugt, verwenden. Den sauberen Messstab wieder bis zum Anschlag in die vorgesehene Öffnung stecken. Danach nochmals herausziehen und prüfen, ob der Ölstand im vorgesehenen Bereich liegt. Dazu dienen die beiden Min. und Max. Markierungen. Wenn nötig, bitte Öl nachfüllen. Am besten, Sie haben für alle Fälle immer eine kleine Öl-Reserve im Kofferraum.
Wichtig ist, dass das verwendete Motoröl durch die Autohersteller freigegeben ist. Schauen Sie einfach in Ihre Betriebsanleitung. Die entsprechenden Codes finden sich auch auf den Gebinden von Markenölen. Mit Leichtlaufölen lässt sich die Reibung im Motor senken und so Kraftstoff sparen. Überflüssig sind Ölzusätze. Untersuchungen dazu haben immer ergeben, dass sie keine Ersparnis bringen. Wir beraten Sie gern und empfehlen das richtige Öl.
Ausgefeilte Technik und hochwertige Motoröle machen es möglich: Die Inspektionsintervalle für Fahrzeuge werden immer länger. Dennoch sollten Autofahrer bei ihrem Pkw regelmäßig einen Ölwechsel in einem Kfz-Meisterbetrieb durchführen lassen. Denn Motoröl altert und wird durch Staub, mechanischen Abrieb und Rückstände bei der Verbrennung verunreinigt. Dabei übernimmt das Öl die wichtige Aufgabe, den Motor zu schmieren, um die mechanische Reibung an den beweglichen Teilen zu verringern. Zudem reinigt der Schmierstoff den Motor und kühlt wärmebeanspruchte Teile. Deshalb ist es wichtig, den Wechsel in der vorgesehenen Zeit auch wirklich durchführen zu lassen.
Das Motoröl hat außerdem die Aufgabe Ablagerungen aus dem Motor zu entfernen. Die werden im Ölfilter aufgefangen. Ist der Ölfilter allerdings mit Schmutzteilchen zugesetzt, kann er das Motoröl nicht ausreichend reinigen. Die im Öl mitgeführten Partikel wirken dann zwischen aufeinander reibenden metallischen Flächen wie ein Schleifmittel – und das erhöht den Motor-Verschleiß. Lassen Sie deshalb regelmäßig den Ölfilter wechseln.
In unserer Abteilung für Öl- und Schmierstoffe finden Sie verschiedene Markenöle – nach Herstellervorgabe, passend zu Ihrem Fahrzeug. Wir beraten Sie gern.
Doch vor dem Verwöhnprogramm steht erst einmal die Spurensuche auf dem Programm. Wie steht der Wagen im Lack? Wirkt er matt und stumpf, ist er stark angegriffen oder glänzt er noch wie neu? Von dieser Bestandaufnahme hängt die anschließende Behandlung ab.Als erstes werden Vogelkot, Insekten und Harzflecken vom Lack entfernt.
Greifen Sie dazu auf die im Handel erhältlichen speziellen Pflegemittel zurück - herkömmliche Hausmittel und zu scharfes Scheuern hinterlassen schnell Spuren und Schäden am Lack. Danach sollten die sensiblen Kunststoff- und Gummidichtungen mit einem Pflegemittel behandelt werden. Anschließend geht es erst einmal in die Waschanlage. Die winzigen, kaum sichtbaren Kratzer von der Waschanlage holt später die Politur heraus.
Oberflächliche Kratzer, die noch nicht tiefer als der Klarlack sind, können mit einer Schleifpaste entfernt werden. Grundsätzlich gilt auch bei der Lackpflege: Im Zweifel lieber zart streicheln als kräftig rubbeln. Falls sich auf die sanfte Tour kein frischer Glanz einstellt, sollten Sie eine Politur mit einem höheren Schleifmittelanteil verwenden. Schließlich wollen Sie ja nicht mehr von der Lack-Schutzschicht abtragen als nötig.
Lack- und andere Auto-Pflegemittel verschiedener Marken finden Sie bei uns genauso wie Marken-Ersatzteile und jedes Auto-Zubehör. Zum Beispiel auch Dach- und Fahrradträger oder Dachboxen verschiedener Größen. Sollten wir ausnahmsweise etwas nicht vorrätig haben, erfüllen wir Ihre Wünsche kurzfristig – oft über Nacht.
Fast jedes neue Auto in Deutschland besitzt eine Klimaanlage. Die Vorteile liegen auf der Hand. Im Sommer hat man auch bei Hitze einen kühlen Kopf und im Winter sorgt die Klimaanlage für angenehme Wärme und für freie Sicht.
Weitere Vorteile einer Klimaanlage
Insbesondere Allergiker profitieren von einer Klimaanlage, weil ein Aktivkohlefilter bis zu 100 Prozent aller Pollen, aber auch Feinstaub und Ozon aus dem Fahrzeug heraushält.
Im Frühjahr den Filter austauschen
Damit die Klimaanlage richtig funktioniert, muss der Innenraumfilter regelmäßig getauscht werden. Richtig ist ein Filterwechsel nach einem Jahr oder 15.000 Kilometern. Ein Austausch ist jetzt im Frühjahr sinnvoll, da sich im Herbst und Winter Schmutz und Feuchtigkeit im Filter festsetzen können, die Bakterien und Schimmelpilzen Nährboden geben.
Kältemittelverlust vorbeugen
Durch Diffusion verliert die Klimaanlage acht bis zehn Prozent Kältemittel pro Jahr, das jetzt im Frühjahr aufgefüllt oder ausgetauscht werden sollte. Die Klimaanlage sollte zudem regelmäßig – auch bei niedrigeren Temperaturen – einmal in der Woche mindestens zehn Minuten eingeschaltet werden. Dadurch bleibt das Kältemittel im Kühlkreislauf und das Austrocknen der Dichtungen wird verhindert.
Wir füllen Kühlflüssigkeit auf oder tauschen diese auch aus. Sie können auch Ihre mit einem herkömmlichen Filter ausgestattete Klimaanlage problemlos auf einen Aktivkohle-Innenraumfilter umrüsten lassen. Damit bleiben Pollen und Feinstaub garantiert draußen!
Investieren Sie lieber in einen zusätzlichen Sicherheitscheck, als in kostspielige Folgeschäden.
Ist der Winter vorbei und der letzte Schnee getaut, werden im Frühling viele Frostschäden auf den Fahrbahnen sichtbar: Risse im Asphalt und oftmals sogar Schlaglöcher. Die Ursache ist klar: Durch vorhandene Risse dringt Feuchtigkeit in den Asphalt ein.Bei Minusgraden sprengt das gefrorene Wasser in den Rissfugen den Asphalt auf. Unklar ist hingegen häufig, wer für Schäden aufkommt, die durch Schlaglöcher am Fahrzeug verursacht werden. Das kann ein platter Reifen sein – es kann ein Schaden an der Achsaufhängung entstehen. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Denn der „Verkehrssicherungspflicht“ der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen.
Stoßdämpfer und Achsen überprüfen wir mit unseren elektronischen Messgeräten. Bei Bedarf tauschen wir die Stoßdämpfer in Erstausrüster-Qualität aus und stellen die Achsen neu und sorgfätig ein um u.a. auch das Profil Ihrer Reifen zu schonen.
Was können Sie tun, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist?
Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und auch Aufnahmen des Straßenschadens machen. Ebenso sollte die Polizei informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll und der Kostenvoranschlag der Werkstatt können Sie dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen - in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis – einreichen.
Wie stehen Ihre Chancen vor Gericht?
Da jeder Fall anders gelagert ist, fallen Schadenersatzurteile unterschiedlich aus:
Haben die Gemeinden nicht eindeutig auf die Gefahren hingewiesen oder die Schäden so schnell wie möglich beseitigt, bestehen durchaus Chancen, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. (OLG Celle, Az.: 8 U 199/06)
Den Fahrer trifft oft eine Mitschuld, besonders, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Oft ist auch eine schnelle Ausbesserung der Schlaglöcher nicht möglich, weil im Winter die Füllmasse für die Schlaglöcher bei Frost nicht hält. Und – nicht jedes Schlagloch ist auch gleich gefährlich:
Mit „Schlaglöchern von geringer Tiefe“ muss jeder Verkehrsteilnehmer rechnen - besonders auf Nebenstrecken. (OLG Braunschweig, 3 U 47/02)
Anders sieht es hingegen auf Bundesautobahnen aus. Dort muss niemand Schlaglöcher erwarten:
Wird auf einer Autobahn nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern. (OLG Koblenz, Az.: 12 U 1255/07)
Es kann sich also durchaus lohnen, Schadenersatz einzufordern!
Marder verursachen mit ihren Bissen in Schläuche, Zündkabel oder Achsmanschetten beträchtliche Schäden. Die Versicherungen regulieren jährlich über 200.000 Marderschäden an den Fahrzeugen ihrer Kaskokunden. Die Kosten liegen aktuell bei über 60 Millionen Euro im Jahr. Besonders häufig sind Marderschäden im Frühjahr vor Beginn der Paarungszeit, denn dann sind die Mardermännchen besonders beißwütig.
Welche Schäden richten Marder an und wie können Sie sich schützen?
Diese Autoteile sind am häufigsten betroffen:
Lust auf Kaugummi – warum beißen Marder in Gummiteile?
Marder sind neugierig und suchen gerne den Motorraum von Autos auf, um diese „Höhlengänge“ genauer zu inspizieren. Da die Allesfresser alles mit dem Mund erkunden, nagen sie dort dann weiche Kunststoff- und Gummiteile an. Regelrecht beißwütig werden die Tiere, wenn sie riechen, dass ein fremder Marder in ihrem Revier unterwegs war. Sie wollen dessen „Bau“ dann zerstören und zerbeißen alles, was nach Widersacher riecht.
Welche Folgeschäden entstehen durch Marderbisse?
Wie können Sie sich vor Marderattacken schützen?
Es gibt verschiedene Methoden, Marder von Ihrem Auto und speziell von Ihrem Motorraum fernzuhalten, aber welche funktionieren wirklich? Hier eine kurze Übersicht der gängigsten Methoden:
Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, überreicht im Rahmen der Aktion „Ehrung der Besten – on the Road“ die Auszeichnung als Kammersieger im „Praktischen Leistungswettbewerb im Deutschen Handwerk“ für Mick Plötze, Geselle für Kfz-Mechantronik im Handwerk bei „Jendrossek Autoteile + Service“, an Geschäftsführer Matthias Jendrossek.
Mick Plötze, Kfz-Mechatroniker-Geselle bei „Jendrossek Autoteile + Service“ ist vom Präsidenten der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Delfino Roman, als bester Auto-Mechatroniker-Geselle des Landkreises beim „Praktischen Leistungswettbewerb im Deutschen Handwerk“ ausgezeichnet worden. Das gesamte Team beglückwünschte den Kollegen zu dieser besonderen Leistung. „Jendrossek Autoteile + Service“ bildet bis zu 6 junge Leute sowohl in der Werkstatt- (KfZ-MechatronikerInnen), als auch im kaufmännischen Bereich (Einzelhandelskaufmann/-frau) aus.
„On the Road“ ehrt die Handwerkskammer in diesem Jahr die besten Gesellinnen und Gesellen 2021 und ihre Ausbildungsbetriebe aus den Landkreisen Hildesheim, Göttingen, Northeim und Holzminden.
Seit Jahren werden im Januar die besten Gesellinnen und Gesellen des Vorjahres im Rahmen einer großen Feierstunde im Berufsbildungszentrum (BBZ) Hildesheim geehrt. Diese ist aus den allseits bekannten Gründen allerdings auch in diesem Jahr ausgefallen. Um die Sieger des Praktischen Leistungswettbewerbs im Handwerk (PLW) trotzdem zu würdigen, hat die Handwerkskammer auf ein neues Format gesetzt: Mit der „Ehrung der Besten – on the Road“ stattete die Handwerkskammer den Siegerinnen und Siegern und ihren Ausbildungsbetrieben einen Vor-Ort-Besuch ab.
„Wenn wir keine Feier für Sie ausrichten können, kommen wir eben zu Ihnen. Das ist unser Motto. Ich bin stolz, dass wir in unseren Reihen solch talentierte junge Handwerkerinnen und Handwerker haben. Und ich freue mich ebenfalls über die vielen Ausbildungsbetriebe, die mit ihrer Ausbildungsleistung dafür sorgen, dass sich das Handwerk auch in Zukunft sehen lassen kann“, sagte Präsident Delfino Roman bei seinem Besuch bei >Jendrossek Autoteile + Service<, in der Bavenstedter Straße in Hildesheim. Gemeinsam mit seinem Vizepräsidenten Thorsten Ußkurat besuchte er auf unterschiedlichen Routen die Gesellinnen und Gesellen und Betriebe aus dem Landkreis Hildesheim. Neben Urkunden und Blumen für die Betriebe, wurde den Besten 2021 ein Bildungsgutschein für Weiterbildungsmaßnahmen in den BBZ Hildesheim-Göttingen und eine gravierte Glastrophäe überreicht. „Sie gehören zu den Besten des südniedersächsischen Handwerks, jeder einzelne kann stolz auf sich sein“, freut sich Ußkurat.
Quelle: www.hwk-hildesheim.de
Vor der Prüfung machen wir einen „TÜV-Check“ an Ihrem Fahrzeug und besprechen mit Ihnen eventuell zu behebende Mängel. Amtlich zertifizierte Prüfer der großen Prüf-Organisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ überprüfen täglich bei uns im Haus. So können unsere Auto-Profis mit Ihrer Zustimmung, zeitnah vom Prüfer noch beanstandete Mängel beheben und Sie haben Ihr Fahrzeug schnell und verkehrssicher zurück.
So bekommen Sie die "TÜV"-Plakette: Alles, was Sie über Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) wissen müssen.
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher. Und so wie Papiertaschentücher nur Tempos genannt werden, ist die HU umgangssprachlich meist einfach der „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV* früher das Monopol für die Untersuchung hatte. Inzwischen dürfen auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel DEKRA*, GTÜ* oder KÜS* die HU durchführen.
Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?
Das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss (etwa 65 Euro). Die Prüfung wird an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt. Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU. Hier erfahren Sie, wie Sie die Plakette richtig lesen.
Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU gemacht werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Übrigen muss der Untersuchungsbericht auch bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
Wurde wieder eingeführt:
Langgediente Autofahrer erinnern sich noch: Bis Ende 2009 erfolgte der Nachweis der durchgeführten AU durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen. 2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine "TÜV"-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Allerdings wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist. Die AU kann auch schon vor der HU von Werkstätten durchgeführt werden, die dafür anerkannt sein müssen. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal zwei Monate zurückliegen (monatsgenau). Am 1. Januar 2018 wurde die verbindliche Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge wieder eingeführt. Damit solle laut Bundesverkehrsministerium "die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden". Nach Einschätzung des ADAC sind diese Änderungen allerdings nicht geeignet, die Luftqualität entscheidend zu verbessern, sondern führen vor allem zu einer Mehrbelastung der deutschen Fahrzeughalter.
Zum 1. Januar 2021 sollte für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor eine Partikelzahlmessung eingeführt werden. Da die hierfür notwendigen Arbeitsschritte in den Bereichen der Gerätespezifikation und der Gerätezulassung noch nicht abgeschlossen werden konnten, wurde der geplante Starttermin aufgehoben. Ein neuer Einführungstermin ist noch nicht bekannt.
Das sollten Sie zur AU wissen
Zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- bzw. Dieselmotor, also alle Pkw, Lkw, Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads usw. Aber es gibt innerhalb dieser Gruppen Ausnahmen:
Was ist neu bei der AU?
Seit dem 1. Januar 2018 entfällt für Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) das 2-stufige Verfahren, das bei bestandener Prüfung des OBD-Systems keine zusätzliche Messung am Auspuff erforderte. Konkret sind das alle Kraftfahrzeuge (ohne Krafträder) ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 2006 und alle Kraftfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 6/VI und höher.
Bei den betroffenen Kraftfahrzeugen wird die Prüfung des OBD-Systems um eine verpflichtende Abgasmessung am Auspuff ergänzt. Dabei wird überprüft, ob vorgegebene Grenzwerte bestimmter Messgrößen eingehalten werden. Bei Otto-Motoren sind das der Kohlen-Monoxid-Gehalt (CO) sowie das Kraftstoff-Luft-Gemisch (Lambda) und bei Diesel-Motoren die sogenannte Rauchgastrübung (Absorptionskoeffizient).
Hierbei gelten die sogenannten Herstellervorgaben den jeweiligen Fahrzeugtyp. Diese dürfen maximal bei einem CO-Gehalt von <= 0,2 % vol und einem Lambda von 0,97 bis 1,03 bzw. einem Absorptionskoeffizienten <= 1,5 m-1 liegen. Die Herstellervorgabe für den korrigierten Absorptionskoeffizienten wird auch Plakettenwert genannt, da er auf dem Typschild am Fahrzeug angegeben ist.
Seit 1. Januar 2019 werden für Kraftfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 6/VI und höher die oben angegebenen Grenzwerte weiter abgesenkt. Sie dürfen dann maximal bei einem CO-Gehalt von <= 0,1 % vol bzw. einem Absorptionskoeffizienten <= 0,25 m-1 liegen.
Beginn mit Monat und Jahr der letzten Untersuchung
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung. Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert – und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.
Fahrzeugart Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) |
Erste Untersuchung | Folgende Untersuchungen |
Krafträder und Pkw | ||
Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Pkw²⁾ | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Wohnmobile³⁾ | ||
bis 3.500 kg zGG | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate |
über 7.500 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Anhänger⁴⁾ | ||
ungebremst | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
bis 750 kg zGG | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
über 750 bis 3.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
über 3.500 bis 10.000 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Lkw/Nutzfahrzeuge⁵⁾ | ||
bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
bis 3.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
¹⁾ auch sog. "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen
²⁾ allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen
³⁾ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus
⁴⁾ auch Wohnanhänger
⁵⁾ Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de
Ausländische Behörden dürfen HU nicht beanstanden.
Sie können ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland umgehen, wenn Sie z.B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.
Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.
Quelle: www.adac.de
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