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Bereits zum zehnten Mal zeichnete das Lokale Bündnis für Familie in Hildesheim Unternehmen und Vereine mit dem „Gütesiegel für Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit“ aus.
Auch bei „Jendrossek Autoteile + Service“ hat man alle Voraussetzungen für die Erteilung des Siegels erfüllt. Vor mehr als zwei Jahren erfolgte der Umzug an den neuen Standort. Schon vor dem Neu- und Umbau der Räumlichkeiten und Werkstätten, wurden nicht nur die Bedürfnisse der Mitarbeiter mit barrierefreien, modernen Sozial- und Aufenthaltsräumen berücksichtigt, sondern auch die für Kunden zugänglichen Räume und Werkstätten entsprechend geplant. Selbstverständlich sind Verkaufsfläche und Werkstätten ebenfalls, barrierefrei erreichbar und auch für Rollstuhlnutzer zugänglich.
Keine Neues Jahr ohne neue Ge- und Verbote. Die Autofahrt wird teils leichter, für einige nicht angenehmer: So wird es wohl neben Hamburg auch bald in Stuttgart, Frankfurt/Main und Mainz wohl Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben – dafür könnte der Weg zur Zulassungsstelle bald der Vergangenheit angehören. Das wird neu:
Erstzulassung online:
Autobesitzer in Deutschland sollen 2019 auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Seit 2017 ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder zuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei Halterwechsel möglich sein.
Fahrverbote:
In Stuttgart gilt ab 2019 im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot für ältere Dieselautos mit Euro 4 abwärts. Zum Januar trifft das Verbot nur auswärtige Fahrzeuge. Stuttgarter Diesel-Besitzer sind ab April 2019 davon betroffen. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Land Hessen muss in Frankfurt einem Gerichtsurteil zufolge Maßnahmen für sauberere Luft einleiten: So dürfen ab 1. Februar 2019 Selbstzünder von Euro 4 oder älter sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr in die Innenstadt. Ab September 2019 sind auch Diesel mit Euro-5-Norm betroffen. Als Begrenzung der Fahrverbotszone ist der Autobahnring (A5 im Westen, A3 im Süden und A661 im Norden und Osten) denkbar. Allerdings will das Land Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
„Section Control“ in Niedersachsen:
Ab 14. Januar 2019 drohen auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt der B6 bei Laatzen (Hannover) Geschwindigkeitssündern Bußgelder. Das Besondere: Diesem Blitzer entgeht kein Raser. Das Land Niedersachsen testet mit dem neuen Streckenradar eine sogenannte Abschnittskontrolle. Die macht beim Einfahren in den Abschnitt und beim Ausfahren jeweils ein Foto vom Auto. Ergibt der Abgleich beider Bilder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wird ein drittes Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt, das wie ein klassisches Blitzer-Foto behandelt wird. Die Fotos von regeltreuen Fahrern werden gelöscht. Die Rechtsgrundlage wird mit dem neuen Polizeigesetz des Landes Niedersachsen geschaffen. Die Testphase für die Abschnittskontrolle läuft bis 2020.
RDE-Test bei Abgasmessung:
Zum neuen Prüfverwahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicel Test Procedure; seit 1. September 2018 für alle Neuzulassungen verbindlich), das unverändert auf einem Rollenprüfstand gefahren wird, kommt ab dem 1. September 2019 ein Realtest auf der Straße hinzu (RDE = Real Driving Emissions). Er soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl eingehalten werden. Dabei werden sogenannte PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System, dt.: Tragbares Emissions-Messungssystem) verwendet. Einige Schadstoffe, darunter Stickoxide (NOx), können nur unter realistischen Fahrbedingungen ermittelt werden. Diese Voraussetzung soll hier gegeben sein: Beim RDE-Test muss kein fester Fahrzyklus eingehalten werden, der Tester kann jede Strecke fahren, Beschleunigung, Außentemperatur, Windverhältnisse und Verkehrslage sind beliebig.
Warngeräusche bei Elektrofahrzeugen:
Ab 1. Juli 2019 ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen Pflicht. Grundlage ist eine Verordnung von Europäischem Rat und EU-Parlament aus dem Jahr 2014. Das Warnsystem mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) soll bis 20 km/h automatisch einen Ton erzeugen, der sich an Geräuschen von Verbrennungsmotoren orientiert, Beschleunigung und Abbremsen akustisch erkennen lässt und nicht manuell abschaltbar ist. Hintergrund: Fußgänger, Radfahrer, ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sollen auf die Stromer aufmerksam gemacht werden, solange diese noch keine Fahrgeräusche (etwa Abrollgeräusche der Reifen) erzeugen.
Steuervorteile für E-Dienstwagen:
Laut Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, die ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuerprivileg. Sie müssen monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Kritiker bemängeln, dass damit unter anderem vermögende Fahrer großvolumiger Hybridfahrzeuge bevorteilt werden, nicht aber Nutzer von Fahrrädern oder dem öffentlichen Nahverkehr.
HU-Plakette:
Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen im Jahr 2019 zur Hauptuntersuchung. Bei Erfolg gibt es einen gelben Aufkleber.
Steuerfreie Fahrkarten:
Steuerfreie Jobtickets sollen ab 2019 steuerliche Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen. Bisher musste eine Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung:
Benzin, Diesel und gasförmige Kraftstoffe bekommen 2019 jeder ein geometrisches Symbol zugeordnet. Benzin wird mit einem Kreis gekennzeichnet, Diesel mit einem Quadrat und Gas mit einer 90-Grad-Raute. Die Symbole werden sich sowohl in Tankdeckeln und Bedienungsanleitungen als auch an Zapfsäulen und -pistolen wiederfinden. Deutschland setzt damit eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen um.
Lkw-Maut:
Auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw beschlossen, bei der auch die Lärmbelastung eine Rolle spielt. Bis 2022 soll sie dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro bescheren. Elektro-Laster sollen von der Maut ausgenommen werden. Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch durchwinken.
Typklassen:
Für ca. elf Millionen Autofahrer ändert sich 2019 die Typklasse bei der Kfz-Versicherung. Rund 5,7 Millionen Fahrzeugbesitzer (etwa jeder Siebte in Deutschland) müssen bei der Haftpflicht mit höheren Beiträgen rechnen, etwa 5,4 Millionen profitieren von einer besseren Einstufung.
Maut im Ausland:
Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen 2019 teilweise leicht. So kostet die Pkw-Jahresvignette in Österreich 2,2 Prozent mehr, heißt: 89,20 Euro (plus 1,90 Euro). Ein Zweimonats-Pickerl gibt es für 26,80 Euro (plus 60 Cent), eines für zehn Tage für 9,20 Euro (ebenfalls plus 60 Cent). Auch Motorradfahrer müssen in Österreich 2019 tiefer in die Tasche greifen, wie der ADAC meldet: Die Jahresvignette kostet nun 35,50 Euro (plus 80 Cent), die Zweimonats-Vignette 13,40 Euro (plus 30 Cent) und die Zehntages-Vignette 5,30 Euro (plus 10 Cent). Auch in der Schweiz wurden die Preise moderat erhöht: Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet seit Oktober 36,50 Euro (plus 75 Cent). In Slowenien hingegen bleiben die Preise auch 2019 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar, die Jahresvignetten 2018 gelten noch bis Ende Januar 2019.
Jetzt ist Zeit zum Reifenwechsel. Rutschiges Herbstlaub oder eventuell schon Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt machen das Fahren mit Winterreifen sicherer. Auch ist in unseren Breiten mit Behinderungen durch Schneefall zu rechnen. Wir sorgen dafür, dass Sie sicher unterwegs sind.
Unter dem Menüpunkt >Termin vereinbaren< können Sie Ihren Wunschtermin auch gleich Online vereinbaren. Stöbern Sie in unserem >Online-Shop< nach passenden Reifen und Felgen. Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch telefonisch einen Termin. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in unserem Hause und klären mit Ihnen persönlich kompetent alle Fragen zu Reifen, Felge und der richtigen Auswahl für Ihr Fahrzeug ab. Eventuell brauchen Sie neue Winterreifen. Unsere erfahrenen Fachleute beraten Sie auch dazu gern. Ausgewiesene geschulte Kräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.Sollten wir die benötigten Reifen nicht am Lager haben, beschaffen wir Ihnen diese in der Regel innerhalb 24 Stunden. Auch Sondergrößen. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Fachleuten beraten.
Machen Sie gleich Ihren Wunschtermin für den Reifenwechsel. Gern reinigen wir Ihre Räder und lagern diese bis zum Frühjahr zum nächsten Wechsel ein. Erfahren Sie mehr in einem Gespräch mit einem unserer kompetenten Mitarbeiter.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M + S-Reifen gefahren werden. Als M+S-Reifen gelten Reifen, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch und frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind. Zulässige Winterreifen müssen eine der folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke tragen: M+S, M&S, M.S. oder Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Gleiches gilt für Allwetter- und Ganzjahresreifen.
>Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 40 € fällig, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Bereits seit einigen Jahren plante die Stadtverwaltung die Einführung des sogenannten „Handyparkens“, das die Möglichkeit bietet, an städtischen Parkscheinautomaten bargeldlos mit dem Mobiltelefon zu bezahlen. Das ist in Hildesheim inzwischen Realität. Diese Variante ist an 85 städtischen Parkscheinautomaten mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Die Stadt Hildesheim hat sich für eine sogenannte „Plattformlösung“ entschieden, bei der fünf verschiedene Anbieter (EasyPark, ParkNow, Yellowbrick, TraviPay, TrafficPass) unter dem Dach des Vereins »smartparking-Plattform« firmieren, der das deutschlandweit meistgenutzte System für bargeldloses Bezahlen von Parktickets bereitstellt. Die Systemanbieter generieren ihre Einnahmen über Servicegebühren, die auf die angefallene Parkgebühr vom Kunden zu entrichten sind. Den Parkvorgang startet der Autofahrer einfach per App, Anruf oder SMS. Ganz nach Bedarf kann er die Parkzeit stoppen oder verlängern.
Positive Nebeneffekte: So entfallen Überbezahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunalen Parkgebühren. Besonders praktisch für die Nutzerinnen und Nutzer ist die Möglichkeit, über smartparking auch in anderen Städten Handyparken nutzen zu können, zum Beispiel in Detmold, Bielefeld, Hamburg, Berlin oder Köln. Der Stadtordnungsdienst verfügt über internetfähige Geräte und eine entsprechende Software, die mit der Schnittstelle der Anbieter kompatibel ist. Ganz nebenbei kann die Stadt sich jederzeit kostenlos beim jeweiligen Systembetreiber über den entsprechenden Server über Parkbewegungen in den einzelnen Parkzonen informieren. Die Einführung von Handyparken ist in der Vergangenheit aufgrund der hohen Investitionskosten für die Stadt und der fehlenden Systemanbindung gescheitert. Umso mehr freut sich Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, dass nun eine für die Stadt kostenlose Möglichkeit realisiert werden konnte, die noch dazu überaus nutzerfreundlich ist: „Handyparken ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger: Wer gerade kein Kleingeld dabei hat, kann trotzdem völlig unkompliziert seinen Parkvorgang bezahlen, beenden und sogar spontan verlängern. Das macht den Aufenthalt in der Innenstadt natürlich auch für Gäste von außerhalb noch attraktiver!“ Kundinnen und Kunden können selbst entscheiden, welchen Systembetreiber sie wählen und welche Kosten mit dem damit verbundenen Parkvorgang auf sie zukommen. Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik. Ole von Beust, Geschäftsführer von smartparking ergänzt: „Unsere Plattformlösung ist offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit lässt sie Autofahrern die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Und die Städte können Handyparken sehr schnell einführen – ohne aufwendige Ausschreibung.“
Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform findet man „Deutschlands wichtigste zertifizierte Anbieter“ und die beteiligten Städte auf http://smartparking.de/fuer-verbraucher/.
Mehr Info: www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.park-now.com, www.yellowbrick.de, www.trafficpass.com und www.travipay.com.