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Aktuelle gesetzliche Änderungen für Autobesitzer in 2018

Mehr Umweltschutz und Sicherheit stehen im Mittelpunkt –

Verpflichtende Messung der Abgase am Auspuff

Zum 1. Januar 2018 wird bei der Abgas­untersuchung (AU) die direkte Messung der Schadstoffe am Auspuff wieder verpflichtend für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Hinter­grund: Bislang waren seit der Einführung der elektronischen Auswertung an der On Bord Diagnose (OBD)-Schnittstelle im Jahr 2006 in den meisten Fällen nur die Daten der Motor- und Abgasreinigungssteuerung ausgelesen worden.
Internationale wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass durch diese rein elektro­nische Mängelbeurteilung bis zu 10 Prozent der Fahrzeuge mit defekten oder manipulierten Abgas­reinigungssystemen nicht entdeckt werden. Verschleiß, Manipulation oder Defekte an der Abgasanlage können mit der realen Messung der Abgase direkt am Endrohr um ein vielfaches besser erkannt werden. In Zukunft zählt, was am Auspuff tatsächlich an Schadstoffen rauskommt.
Für Verbraucher entstehen kaum zusätzliche Kosten. Die Mehrkosten betreffen etwa 50 Prozent der Fahrzeuge und liegen bei etwa 3 bis 4 Euro pro Jahr. Dagegen überwiegt aber deutlich der Nutzen für Umwelt und Gesundheit durch eine Verbesserung der Luftqualität.

Neues Testverfahren bei der Typgenehmigung wird Grundlage der Kfz-Besteuerung

Bereits ab 01.09.2017 wurden in ganz Europa neue Testverfahren bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen eingeführt. Zur Messung der Abgas­emissionen löste im Testlabor der WLTP-Zyklus den bisherigen NEFZ ab. Hintergrund ist, dass der neue Zyklus wesentlich genauer den realen Fahrbetrieb eines Autos abbildet.
Zusätzlich werden durch die RDE-Tests die Abgaswerte im echten Straßenverkehr gemessen. Durch diese Verfahren haben die Kunden eine wesentlich genauere Information darüber, wieviel Schadstoffe ihr Auto tatsächlich ausstößt.
Zusätzlich kann die Politik bei der Einhaltung der Klimaziele wesentlich realistischere Ziele setzen.
Da allerdings der Schadstoffausstoß auch Grundlage der Kfz-Besteuerung ist, plant die Bundesregierung hier zum 01.09.2018 eine Anpassung. Bei Neuwagen gelten ab diesem Datum bei der Besteuerung ausschließlich die Ergebnisse der neuen Fahrzyklen. Es ist davon auszugehen, dass bei einigen Modellen die Steuer höher sein wird, als unter den früheren Testverfahren. Wer sparen möchte, sollte daher bei einer geplanten Anschaffung eines Neuwagens vor dem 01.09.2018 zugreifen. Für alle Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, gelten noch die bisherigen Steuersätze.

eCall wird Pflicht

Wenn jede Sekunde zählt: Ab April muss jeder Neuwagen in Deutschland mit eCall (emergency call) ausgestattet sein.
Dieses automatische Notrufsystem leitet im Fall eines schweren Unfalls automatisch alle relevanten Informationen an die Rettungskräfte weiter. Dafür ist es mit einem GPS-Sender und einer Mobilfunkeinheit ausgestattet
Mithilfe von Sensoren erkennt das System einen Unfall (z. B. durch auslösen der Airbags) und leitet die genauen Standortdaten, die Fahrtrichtung und den genauen Unfallzeitpunkt weiter.
Ecall, verpflichtend eingeführt, kann Leben retten. Gerade deshalb muss sich aber auch jeder im Fall eines schweren Unfalls darauf verlassen können. Durch das sensible Zusammenspiel von Sensorik und digitaler Kommunikationstechnik müssen diese Systeme unbedingt regelmäßig geprüft werden.

Winterreifenkennung wird ab sofort neu geregelt

Das „Alpine-Symbol“ definiert zukünftig den Standard bei der Winter-Bereifung. Das Ausrüsten eines Fahrzeugs mit Winterreifen ist nach wie vor nicht an festgelegte Termine gebunden. Experten geben in der Regel den Zeitraum von „O bis O“, also von Oktober bis Ostern an, um auf der sicheren Seite zu sein. Klar geregelt ist aber ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winter­lichen Straßenverhältnissen.
Wer also bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee­matsch sowie Reif­glätte nicht „winterbereift“ unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Bei Verstößen muss der Fahrer 60 Euro berappen, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 Euro fällig. Zusätzlich wird das Vergehen mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Neu ist, dass auch der Fahrzeughalter, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt, mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt bestraft wird. Auch neu definiert und präzisiert wurde die Kennung eines Winterreifens. Bisher wurden Reifen mit aus­gewiesener M+S Kennung als Winterreifen aner­kannt.
Mit der Änderung in 2017 müssen Winter­reifen mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol (Bergpikto­gramm mit Schneeflocke) versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen.
Für Reifen mit der M+S Kennung gibt es allerdings eine Übergangsfrist. Trägt der M+S Reifen ein Herstellungsdatum bis Ende 2017, wird dieser bis zum 30. September 2024 als Winterreifen anerkannt. Nach der Übergangsfrist müssen Winterreifen grundsätzlich das „Alpine“-Symbol tragen. Mit der sehr langen Übergangsfrist will der Gesetzgeber sicherstellen, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen bis zum Erreichen der Verschleißgrenze gefahren werden können. Verbunden mit dem „Alpine“-Symbol müssen Reifen definierte Standarttests absolvieren und dabei bestimmte Mindestanforderungen auf Schneefahrbahn erfüllen. Dies war bei Reifen mit der M+S Kennung nicht so. Ganzjahresreifen werden wie Winterreifen behandelt. Reifen, die kein M+S (Fertigung bis Ende 2017) oder „Alpine“-Symbol tragen, gelten nicht als Ganz­jahresreifen.

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