Wir übernehmen auch die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft und sorgen auf Wunsch für einen unabhängigen Kfz-Gutachter
Die Corona-Maßnahmen hatten im vergangenen Jahr deutliche Auswirkungen auf die Unfallzahlen in Deutschland. Schließlich war weniger los auf den Straßen. Von Januar bis November 2020 erfasste die Polizei 2,1 Millionen Verkehrsunfälle, 15,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Mehr als zwei Millionen Unfälle, die meisten davon zum Glück nur mit Sachschäden, ist dennoch eine sehr hohe Zahl.
Kühlen Kopf bewahren und sich niemals unerlaubt entfernen
Wie verhält man sich richtig, wenn man in einen Crash verwickelt wird? Auch wenn es schwerfällt: Das Wichtigste in einer solchen Stresssituation ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln.
Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernt. Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken.
Der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat.
Wer den Schaden hat, braucht sich bei uns nicht zu ärgern
Wir holen Ihr kaputtes Auto zu uns und Sie holen es repariert wieder ab! Von der gesamten organisatorischen Abwicklung bis hin zur Instandsetzung kümmern wir uns für Sie darum, dass alles optimal läuft. Im Bereich der Schadenabwicklung übernehmen wir gern die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft und sorgen bei Bedarf auch für einen unabhängigen Gutachter.
Ihr Anspruch im Schadensfall
- Ersatz der Reparaturkosten
- Ersatz der Wertminderung
- Ersatz der Wiederbeschaffungskosten (Totalschaden)
- Ersatz der Kosten für einen Sachverständigen
- Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz
- Übernahme der Rechtsanwaltskosten
Ihr Recht im Schadensfall
- Auswahl des Reparaturbetriebs
- Hinzuziehung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens, damit der Unfallschaden vollständig erfasst wird
- Wahl, ob Sie Ihr Kfz reparieren oder den laut Gutachten angemessenen Geldbetrag auszahlen lassen möchten.
Generell gilt, handelt es sich um einen nicht selbst verursachten Unfall, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten der Reparatur ihres Fahrzeuges. Bei Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges (eine Klasse niedriger) übernimmt i.d.R. auch diese Kosten die Versicherung für die Dauer von max. 14 Tagen. Haben Sie den Unfall verursacht übernimmt Ihre Kaskoversicherung die gesamten Kosten. Auf Sie kommt dann nur die Selbstbeteiligung zu.