Unfallregulierung

unfallregulierung

In einen Unfall verwickelt zu sein, ob Unfallverursacher oder -opfer, ist immer eine unangenehme oft gefährliche Angelegenheit. Was in jedem Fall dazu gehört, ist die Unfallschadenabwicklung mit Polizei, Versicherung, Gutachter und Werkstatt. Wir reparieren Ihr Fahrzeug und machen die Instandsetzung, empfehlen gerne einen unabhängigen Gutachter und übernehmen auf Wunsch auch die technische Schadens-Abwicklung mit der Versicherung. Ihre Hildesheimer Reifen-Profis informieren Sie auch. Nachstehend Wissenswertes rund um Schadensfälle und die Abwicklung.

Haftpflichtschaden

Im Rahmen des Versicherungsvertrages einer Haftpflichtversicherung, ist der Versicherer zum vollständigen Schadensersatz gegenüber dem Ver­sicherungsnehmer verpflichtet. Im Falle eines Unfalls bedeutet das also für das Unfallopfer die vollständige Erstattung aller Kosten – ob Sachverständiger oder Mietwagen. Die Versicherung des Unfallgegners kommt in jedem Fall dafür auf.

Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden gelten in der Regel die vertraglich vereinbarten Regeln mit der Versicherung – wobei hier auch immer zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden wird. In wie weit ein Schadensersatz­anspruch bei einem selbst verschuldeten Unfall möglich ist, hängt immer von den jeweiligen Bedingungen ab.
Meistens aber gilt eine Selbstbeteiligung des Unfallverursachers.

Totalschaden

Bei einem Unfall kann ein Totalschaden die Folge sein – beispielsweise wenn die Achse gebrochen ist. Ein Totalschaden wird immer dann diagnostiziert, wenn die Reparaturkosten den eigentlich Wert des Autos übersteigen würden (wirtschaftlicher Totalschaden) oder, wenn eine Reparatur schlichtweg nicht möglich ist (technischer Totalschaden). In diesen Fällen hat der Autobesitzer die Möglichkeit, sich das defekte Fahrzeug auszahlen zu lassen. Die Summe hierfür ermittelt entweder ein Kfz-Gutachter, die Versicherung oder eine Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl. Die Angebote für das Fahrzeug können unterschiedlich ausfallen. Bei wem Sie den Wagen dann letztendlich in Zahlung geben, entscheiden Sie.

Nutzungsausfall

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie Anspruch auf eine Vergütung für die Zeit, in der Sie Ihren Wagen aufgrund der Reparaturdauer nicht nutzen können. Diese machen Sie entweder in Form eines Mietwagens geltend, oder Sie lassen sich den Betrag auszahlen, zum Beispiel wenn Sie nicht auf die Mobilität angewiesen sind. Die Inanspruch­nahme ist Ihnen allerdings nur dann gewährt, wenn Sie ein offizielles Gutachten des Sachverständigen haben.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert spiegelt die Summe wieder, die Sie für Ihr unfallfreies Fahrzeug bei einem offiziellen Autohändler aufwenden müssten. Auch diese Einschätzung nimmt in der Regel ein Kfz-Sachverständiger vor – und ermittelt hierzu die wertbildenden Faktoren Ihres Wagens sowie die örtliche Marktlage.

Restwert

Vielleicht möchten Sie Ihren noch funktionsfähigen Wagen nach einem Unfall verkaufen. Dann ermittelt ein Kfz-Sachverständiger für Sie den so genannten Restwert Ihres Autos. Ähnlich wie bei der Ermittlung des Wieder­beschaffungswertes, wird hier das Schadenbild Ihres Wagens aufgenommen und mit der örtlichen Marktlage verglichen. Das daraus resultierende Ergebnis stellt des Restwert Ihres Wagens dar – und dient Ihnen als Richtlinie für den Weiterverkauf.