Winterreifenpflicht in Deutschland

Mit Sommer„puschen“ wird es teuer!

In Deutschland gilt die „situative“ Winterreifenpflicht.

Das bedeutet, bei Glätte, Schnee oder Schneematsch darf man nur mit Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung „StVO“). Da es schon im Oktober zu Frost kommen kann, empfehlen Experten spätestens jetzt Winterreifen aufzuziehen.

Sanktionen bei falscher Bereifung

bussgeld smallWer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommer­reifen fährt oder Reifen, die nicht der Straßenver­kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, muss mit einem Bußgeld ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, 80 Euro werden es bei Verkehrsbehinderung und 100 Euro werden fällig wenn es wegen falscher Bereifung zu einem Unfall kommt.
Bei falscher Bereifung drohen auch dem Halter des Fahrzeugs Sanktionen: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Schließlich ist er für das Aufziehen der richtigen Reifen verantwortlich. Das Ausmaß der Sanktion hängt davon ab, ob zusätzlich zur nicht angepassten Bereifung auch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender vorliegt oder es sogar zu einem Unfall gekommen ist.

Profiltiefe bei Winterreifen

Welche Winterreifen sind gut und welche nicht? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofil­tiefe von 1,6 Millimetern (Bußgeld 60 Euro). Um sicher unterwegs zu sein, empfehlen Experten bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Reifen mit einer geringeren Profiltiefe fehlen die Lamellen. Sie sind wichtig für den Grip auf der Fahrbahnoberfläche.

Symbole auf den Winterreifen beachten

Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten Winter­reifen müssen verpflichtend das sogenannte Alpine-Symbol, eine Schneeflocke, tragen (Paragraph 36,StVZO). Ob ein Reifen das Symbol erhält, entscheiden strenge Eignungstests, wie Bremstests auf Schnee.

M+S Symbol

alpine symbolDas neue Alpine-Zeichen löst das alte M+S-Symbol, kurz für „Matsch und Schnee“, ab und kennzeichnet Winterreifen eindeutig und verbindlich. Dennoch dürfen Kraftfahrzeugführende, die aktuell mit Winterreifen mit dem M+S-Symbol fahren, diese bis zum 30. September 2024 nutzen. Wer im Reifenhandel noch auf einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt, kann allerdings davon ausgehen, dass er mindestens zwei Jahre alt ist.

Ganzjahresreifen als Alternative

Rein rechtlich sind auch Ganzjahresreifen als Winterreifen definiert. Deshalb dürfen sie auch im Winter genutzt werden. Da sie aber auch im Sommer genutzt werden können, sind Allwetterreifen immer ein Kompromiss zwischen Winter- und Sommerreifen. Das zeigt sich auch in ihrer Optik und Beschaffenheit. Aus diesem Grund können sie mit der Leistung echter Winterreifen nicht mithalten. Wer auch bei Schneefall und Glatteis auf gar keinen Fall auf seinen Wagen verzichten kann, sollte von Ganzjahresreifen absehen.

Den Reifenexperten vertrauen!

Erster Ansprechpartner vor dem bevorstehenden Reifenwechsel ist der Reifenexperte: Er kann genau beurteilen, ob die eingelagerten Winterreifen noch gut genug sind oder gegen neue getauscht werden müssen. Bei der Wahl des neuen Reifensatzes steht er ebenfalls als kompetenter Ratgeber zur Seite. Hilfreich ist es, sich vorab in den einschlägigen Fachzeitschriften oder im Internet ein Bild zu machen.

Winterreifenpflicht bei Motorädern, Lkw und Anhängern

Für Motorräder, Lkw und Anhänger ist die Winterreifenpflicht in Deutschland noch einmal gesondert geregelt. Motorräder unterliegen ihr seit 2017 nicht mehr und auch für Anhänger besteht keine Pflicht für Winterreifen. Lkw über 3,5 Tonnen benötigten bislang ausschließlich Winterreifen für die Antriebsachse, seit 2020 müssen allerdings auch auf die Lenkachse Winterreifen gezogen werden.

Auto im Winterurlaub: Sicher durch Eis und Schnee

Eine Winterreifenpflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen unserer europäischen Nachbarländern.
In Österreich etwa müssen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen bei mit Eis und Schnee bedeckten Straßen vom 1. November bis zum 15. April mit wintertauglichen Pneus bestückt sein. Doch auch Sommerreifen mit Schneeketten sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist.
In Frankreich hingegen gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können jedoch durch Schilder (Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund) vorgeschrieben werden. Darf man statt mit Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, wird das Schild durch den Zusatz "Pneus neige admis" oder "Pneus hiver admis" ergänzt. Die Schilder werden allerdings kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt.
In der Schweiz verhält es sich ähnlich: Auch hier gibt es keine Winterreifenpflicht und Schneeketten können bei Bedarf per Schild vorgeschrieben werden. Wer jedoch den Verkehr wegen unge­eigneten Reifen bei winterlichen Straßenverhält­nissen behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen.
In Italien schreiben Verkehrszeichen Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor. So gilt etwa im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifen­pflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt vom 15. November bis zum 15. April eine Winter­ausrüstungspflicht, die mit Winterreifen erfüllt ist.

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