Die Frühjahrsmüdigkeit
Ein Grund für die Häufung der Unfälle im Monat April ist u.a. die allgemeine Frühjahrsmüdigkeit. Der Körper muss seinen Biorhythmus auf wärmere Temperaturen einstellen. Erweiterte Blutgefäße und fallender Blutdruck können in dieser Phase leicht zu Schwindelgefühl, verlangsamten Reaktionen und Unachtsamkeit führen. Solche Aussetzer kündigen sich oft durch heftiges oder wiederholtes Gähnen an. Frühjahrsmüde Autofahrer sollten deshalb vor dem Losfahren morgens erst einmal ihren Kreislauf in Schwung bringen und bei längeren Fahrten regelmäßige Pausen an der frischen Luft einlegen.Die Zeitumstellung. Besonders gefährlich ist für Autofahrer die Zeit direkt nach der Zeitumstellung. Dann erhöht sich laut Statistik das Unfallrisiko um acht Prozent. Die fehlende Stunde Schlaf verringert offensichtlich die Konzentrationsfähigkeit und das Reaktionsvermögen erheblich.
Nach Kälteeinbruch Auto stehen lassen
Kälteeinbruch im April und schon Sommerreifen drauf? Der April ist berühmt für seine Wetterkapriolen. Gerade in den deutschen Mittelgebirgsregionen, wie Harz oder Thüringer Wald kann es über Nacht noch einmal zu einem verspäteten Wintereinbruch kommen. Manchmal gehen die Temperaturen aber auch im Flachland noch einmal in den Keller und es gibt empfindliche Nachtfröste. Das kann zu glatten Straßen führen. Doch was ist, wenn Sie Ihr Auto bereits auf Sommerreifen umgerüstet haben? In diesem Fall sollten Sie den Wagen lieber stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Denn in Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet nach StVO § 2 Abs. 3a: Ein Auto darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit dafür geeigneten Reifen gefahren werden. Diese Vorschrift gilt zu jeder Jahreszeit.
Bei falscher Bereifung droht nicht nur ein Bußgeld...
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotz unzureichender Bereifung losfährt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle nicht nur ein Bußgeld sondern auch einen Punkt ins Flensburg. Noch teurer wird es, wenn Sie aufgrund ungeeigneter Reifen den Verkehr behindern, gefährden oder sogar einen Schaden verursacht haben.Selbst wenn Sie einen Verkehrsunfall nicht direkt verschuldet haben, können Sie wegen Ihrer Sommerreifen eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Auch die Versicherung kann Regress fordern Bei einem Unfall auf einer witterungsbedingt glatten Fahrbahn, kann es passieren, dass Ihre Kfz-Versicherung nicht greift, wenn Sie mit ungeeigneter Bereifung unterwegs waren. Die Begründung: grobe Fahrlässigkeit! Die Gesellschaft kann dann die Haftung für einen Kaskoschaden ablehnen und nicht bezahlen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer geschädigt worden sind, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwar deren Unfallschäden – Die Gesellschaft kann von Ihnen aber Regress fordern und mit bis zu 5.000 Euro an den Kosten beteiligen.