Winterreifenpflicht in Deutschland
Mit Sommer„puschen“ wird es teuer!
In Deutschland gilt die „situative“ Winterreifenpflicht.
Das bedeutet, bei Glätte, Schnee oder Schneematsch darf man nur mit Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung „StVO“). Da es schon im Oktober zu Frost kommen kann, empfehlen Experten spätestens jetzt Winterreifen aufzuziehen.
Sanktionen bei falscher Bereifung
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt oder Reifen, die nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, muss mit einem Bußgeld ab 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, 80 Euro werden es bei Verkehrsbehinderung und 100 Euro werden fällig wenn es wegen falscher Bereifung zu einem Unfall kommt.
Bei falscher Bereifung drohen auch dem Halter des Fahrzeugs Sanktionen: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Schließlich ist er für das Aufziehen der richtigen Reifen verantwortlich. Das Ausmaß der Sanktion hängt davon ab, ob zusätzlich zur nicht angepassten Bereifung auch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender vorliegt oder es sogar zu einem Unfall gekommen ist.
Profiltiefe bei Winterreifen
Welche Winterreifen sind gut und welche nicht? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern (Bußgeld 60 Euro). Um sicher unterwegs zu sein, empfehlen Experten bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Reifen mit einer geringeren Profiltiefe fehlen die Lamellen. Sie sind wichtig für den Grip auf der Fahrbahnoberfläche.